Wärme­schutz­nachweise

Gemäß dem aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG), ehemals Energieeinsparverordnung (EnEV), ist bei Neubauten sowie bei Gebäuden, welche von einer umfassenden Sanierung betroffen sind, der Wärmeschutz nachzuweisen. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen für Neubauten, Erweiterungen und Bestandsgebäude. Darüber hinaus wird in Bezug auf die Nutzung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden differenziert. Der Wärmeschutznachweis wird i.d.R. zum Bauantrag benötigt und gibt darüber hinaus Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes.

Nutzen Sie unsere Expertise zu Ihrem Vorteil

Als Ingenieure und freie Energieberater, begleiten wir Sie mit fachlicher Kompetenz bei Ihrem Bauvorhaben. Als unabhängige Energieberater sehen wir uns in der Pflicht, unser Fachwissen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Zu diesem Zweck nehmen wir regelmäßig Weiterbildungsangebote wahr. Darüber hinaus sind wir in unterschiedlichen Berufsverbänden, wie etwa der Baukammer Berlin oder dem Deutschen Gutachter- und Sachverständigen Verband (DGuSV) organisiert.

Wenn es um Ihr Anliegen geht, sind wir schnell zur Stelle. Ortstermine zur Datenaufnahme in Berlin und Brandenburg können jederzeit kurzfristig vereinbart werden. Liegen uns alle notwendigen Informationen vor, beginnen wir unmittelbar mit der Bearbeitung Ihres Auftrages

Wir erstellen Ihren Wärmeschutznachweis zum Pauschalpreis, ohne versteckte Nebenkosten.

Kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich. 
Wir unterbreiten Ihnen gerne das passende Angebot. 

Unser Angebot als Fachplaner umfasst die Erstellung des öffentlich-rechtlichen Nachweises nach dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) zum Bauantrag. Dieser beinhaltet sowohl den winterlichen als auch den sommerlichen Wärmeschutz. Darüber hinaus bieten wir Ihnen gerne weitere Fachplanungsleitung auf Anfrage an.

Honorar

auf Anfrage

Leistungsumfang

  • Erstellung des öffentlich-rechtlichen Nachweises nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Erstellung des Energieausweises (als Bedarfsausweis)

Zusätzliche Leistungen

Erforderliche Unterlagen

  • Objektadresse
  • Genehmigungs- und ggf. Ausführungspläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Auflistung der geplanten und ggf. vorhandenen Bauteilaufbauten
  • Beschreibung der geplanten bzw. vorhandenen Anlagentechnik

Informationen

Senden Sie uns nach erfolgter Auftragserteilung, zeitnah die erforderlichen Unterlagen zu, damit wir mit der Bearbeitung beginnen können.

Benötigen Sie ein Wärmeschutznachweis oder eine Beratung?
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Wir sind für Sie in ganz Berlin (Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick) und Brandenburg (Barnim, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Frankfurt (Oder), Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming, Uckermark) im Einsatz.

Wir betreuen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben. Rufen Sie uns einfach an oder schicken eine E‑Mail.

Schmittel van Berkum
Ingenieure PartGmbB

Kaiserdamm 12
14057 Berlin